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Fortsetzung des Studiums (Rückmeldung)

An der Universität Konstanz immatrikulierte Studierende, die ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen wollen, müssen dies ausdrücklich erklären. Diese Erklärung geschieht durch

  1. Erteilung einer Lastschrift zum einmaligen Bankeinzug des fälligen Betrages oder
  2. Überweisung des fälligen Betrages auf das Konto der Universitätskasse Konstanz unter Angabe eines bestimmten 12-stelligen Verwendungszwecks.

Hinweise: Für die Erteilung einer Lastschrift ist ein Login in StudIS/Studium erforderlich. Die individuellen Zahlungsdaten für eine Überweisung können dort nach erfolgtem Login ebenfalls abgerufen werden. Letzere können Sie alternativ auch manuell selbst ermitteln, ohne sich in StudIS/Studium einloggen zu müssen. Bitte sehen Sie in diesem Fall hier nach.

Die Immatrikulationspflicht besteht in aller Regel bis zu dem Semester, in welchem auch die letzte Prüfungsleistung abgelegt wird, einschließlich einer ggf. erforderlichen Wiederholungsprüfung (§ 5 Abs. 10 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Konstanz).

Die Rückmeldeerklärung muss für das nächstfolgende Wintersemester vom 15.07. bis zum 15.08. und für das nächstfolgende Sommersemester vom 15.01. bis zum 15.02. erfolgen. Fällt der Beginn oder das Ende der jeweiligen Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, kann es zu geringfügigen Abweichungen kommen.

Wer die erforderlichen Gebühren und Beiträge nicht rechtzeitig zahlt, erhält zunächst eine gebührenpflichtige Mahnung in Höhe von 15,- Euro (§ 4 der Verwaltungsgebührensatzung der Universität Konstanz). Erfolgt auch danach keine Zahlung, werden die betroffenen Studierenden von Amts wegen zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert (§ 62 Abs. 2 Nr. 3 Landeshochschulgesetz).


Welche Gebühren und Beiträge sind für das Sommersemester 2012 fällig?

Verwaltungskostenbeitrag 40,- Euro
Studentenwerksbeitrag 58,- Euro

Spezielle Studiengebühr: nur für ein Studium in einem nicht-konsekutiven Master- bzw.
in einem anderen postgradualen Studiengang

500,- Euro
Säumnisgebühr bei verspäteter Rückmeldung (nur nach dem 15.02. bzw. 15.08.) 15,- Euro
eventuell bestehende öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. Mahngebühren der Bibliothek)


Im Verlauf der Rückmeldung erhalten die Studierenden, deren Semesterkonto ausgeglichen ist und für die kein Rückmeldehindernis vorliegt, per Post ein Datenkontrollblatt mit Studienbescheinigungen und einer Semestermarke für den Studierendenausweis.

Ein typisches Rückmeldehindernis ist der fehlende Nachweis über die fristgerechte Ablegung von studienbegleitenden Prüfungen (Orientierungs- und Zwischenprüfung, auch Vorprüfung). Über einen möglichen Fristaufschub entscheiden die jeweils zuständigen StudienfachberaterInnen auf Antrag. Bitte reichen Sie den komplettierten Antrag anschließend beim Studierenden-Service-Zentrum ein.

Ein anderes Rückmeldehindernis liegt vor, wenn man den Verpflichtungen als studentisch Krankenversicherte/r gegenüber der Krankenkasse nicht nachkommt (§ 254 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V).


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