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Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen

In Studiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung ("Numerus Clausus - NC") gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen für StudienanfängerInnen und/oder höhere Fachsemester. Ist die Zahl der BewerberInnen größer als die der Studienplätze, findet eine Auswahl unter den BewerbernInnen nach bestimmten Regeln statt.

Auswahlverfahren für grundständige Studiengänge
Auswahlverfahren für Master-Studiengänge

Auswahlverfahren für höhere Fachsemester
Auswahlverfahren für ZweitstudienbewerberInnen

Die Regeln für die Auswahlverfahren werden von der Universität beschlossen und für jeden einzelnen Studiengang in einer  Zulassungssatzung veröffentlicht.

Ergebnisse früherer Auswahlverfahren

 

Kontakt
Bewerberservice der
Universität Konstanz
bewerber-info(at)uni-konstanz.de