Auswahlverfahren der Universität Konstanz – grundständige Studiengänge
NC-Studiengänge
Die unten beschriebenen Schritte gelten im Studienjahr 2012/13 für die Studienplatzvergabe im 1. Fachsemester der folgenden zulassungsbeschränkten Studiengänge bzw. Teil-Studiengänge:
- Biologie / Lehramt (Hauptfach)
- Biological Sciences / Bachelor
- British and American Studies / Bachelor (Hauptfach)
- Deutsch / Lehramt (Hauptfach)
- Deutsche Literatur / Bachelor (Hauptfach)
- Englisch / Lehramt (Hauptfach)
- Französisch / Lehramt (Hauptfach)
- Geschichte / Bachelor (Haupt- und Nebenfach) - NEU!
- Geschichte / Lehramt (Hauptfach)
- Life Science / Bachelor
- Literatur - Kunst - Medien / Bachelor
- Mathematische Finanzökonomie / Bachelor - NEU!
- Molekulare Materialwissenschaft / Bachelor
- Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft / Lehramt (Hauptfach)
- Politikwissenschaft / Bachelor (Nebenfach)
- Politik- und Verwaltungswissenschaft / Bachelor
- Verwaltungswissenschaft / Bachelor (Nebenfach)
- Psychologie / Bachelor
- Rechtswissenschaft / Erste Juristische Prüfung
- Soziologie / Bachelor (Haupt- und Nebenfach)
- Spanisch / Lehramt (Hauptfach)
- Spanische Studien / Bachelor (Hauptfach)
- Sportwissenschaft / Bachelor
- Sport / Lehramt (Haupt- und Beifach)
- Sprachwissenschaft / Bachelor (Hauptfach)
- Wirtschaftswissenschaften / Bachelor (Hauptfach)
Ablauf
Schritt 1: Auswahl besonderer Bewerbergruppen
Von den insgesamt vorhandenen Studienplätzen sind reserviert:
- 8 % für AusländerInnen, die deutschen Bewerbern nicht gleichgestellt sind
- 5 % für Fälle außergewöhnlicher Härte
- 2 % für ZweitstudienbewerberInnen
- 1 % für SpitzensportlerInnen und Inhaber eines öffentlichen Wahlamts
BewerberInnen, die zu einer dieser Gruppen gehören, werden vorweg ausgewählt und zugelassen.
Schritt 2: Vorwegauswahl nach einem "Dienst"
BewerberInnen, die einen Studienplatz wegen der Ableistung eines Dienstes (z.B. Wehrdienst, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst, Entwicklungshilfe) nicht angetreten haben, werden bevorzugt zugelassen, wenn sie sich nach Beendigung des Dienstes erneut für denselben Studiengang bewerben.
Schritt 3: Auswahl nach Eignung und Wartezeit
Von den nach Schritt 1 und 2 verbliebenen Studienplätzen werden vergeben
- 90% nach der Eignung
- 10% nach der Wartezeit
A )Für die Feststellung der Eignung werden in der Regel herangezogen:
- die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung („Abi-Durchschnitt“)
- sowie einschlägige Berufsausbildungen, praktische Erfahrungen, außerschulische Leistungen und ehrenamtliches Engagement
Die beiden Kriterien werden bewertet und miteinander in ein bestimmtes Verhältnis gesetzt ("gewichtet"). Die sich daraus ergebende Punktzahl bestimmt den Rangplatz eines Bewerbers auf der Rangliste nach Eignung.
| Sonderfall Bachelor-Studiengang Literatur-Kunst-Medien
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Alle Details zum Auswahlverfahren nach Eignung enthalten die Zulassungssatzungen der Universität Konstanz.
B) Die Wartezeit wird in Semestern (Halbjahren) gemessen. Als Wartezeit gilt
- die Zeit zwischen dem Erwerb der Hochschulreife und dem geplantem Studienbeginn.Davon abgezogen werden jedoch Studienzeiten an deutschen Hochschulen („Parkstudium“).
Wer die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.7. 2007 erworben und davor noch eine Ausbildung abgeschlossen hat, erhält eine Verbesserung der Wartezeit um zwei Semester. Wer die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.7. 2003 erworben und davor noch eine Ausbildung abgeschlossen hat, erhält eine Verbesserung der Wartezeit um vier Semester.
BewerberInnen, bei denen besondere Umstände vorliegen, die den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben, können einen Sonderantrag auf Verbesserung der Wartezeit stellen.
Die Zahl der Wartesemester bestimmt den Rangplatz eines Bewerbers auf der Rangliste nach Wartezeit. Den besseren Rangplatz bekommt, wer länger gewartet hat. Bei gleicher Wartezeit erhält den Vorzug, wer den besseren Abitur-Durchschnitt hat.


