Studierende der Universität Konstanz und benachbarter Hochschulen können unter bestimmten Voraussetzungen neben ihrem ersten Studium einen weiteren Studiengang an der Universität Konstanz absolvieren. Allerdings ist es nicht möglich, zwei grundständige Studiengänge gleichzeitig zu beginnen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
1. Ist der bisherige Studiengang ein grundständiger Studiengang, so muss bei Aufnahme des zusätzlichen Studiengangs die (studienbegleitende) Orientierungsprüfung absolviert sein; dies ist in der Regel am Ende des zweiten Semesters der Fall.
2. Die Studien- und Prüfungsleistungen im bisherigen Studiengang wurden durchschnittlich mit „gut“ bzw. (im Studiengang Rechtswissenschaft) mit „voll befriedigend“ bewertet. Bei Master- und anderen postgradualen Studiengängen gilt dies entsprechend für den ersten Hochschulabschluss.
3. Der bisherige Studienfortschritt lässt erwarten, dass der bisherige und der zusätzliche Studiengang innerhalb der jeweiligen Regelstudienzeiten abgeschlossen werden.
Für die Bewerbung gelten die üblichen Termine und Fristen. Ein Antrag ist in der Studentischen Abteilung erhältlich. Eine Online-Bewerbung ist nicht möglich.
Kontakt:
Studentische Abteilung
Herr Volker Brecht
Tel. 07531/88-5212
Raum D 415
Sprechzeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr


