Hochschulzugang ohne Abitur
Für beruflich Qualifizierte, die weder die allgemeine noch die fachgebundene Hochschulreife besitzen, gibt es drei verschiedene Wege zu einem Studium an der Universität Konstanz.
1. Direkter Zugang zum Studium (für MeisterInnen und AbsolventenInnen gleichwertiger Fortbildungen)
Das Zeugnis der Meisterprüfung oder einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung tritt an die Stelle der schulischen Hochschulzugangsberechtigung und eröffnet den Zugang zu allen universitären Studiengängen.
Voraussetzung ist
a) eine Meisterprüfung
b) eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung z.B. Fachwirt/Fachwirtin (IHK), etwa Handelsfachwirt/in, Bankfachwirt/in, Versicherungsfachwirt/in, Operative und Stategische IT-Professionals oder Betriebswirte (IHK).
c) ein Abschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) nach einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung als Verwaltungsbetriebswirt (VWA) oder als Verwaltungs-Diplom-Inhaber (VWA) oder als Betriebswirt (VWA) oder als Betriebswirt in einem Schwerpunktfach (VWA)
d) ein Abschluss an einer Fachschule im Sinne des § 14 des Schulgesetzes
Zusätzlich erforderlich ist ein schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule. In der Universität Konstanz führt die Zentralen Studienberatung diese Beratung durch und stellt eine Bescheinigung aus. Die Bescheinigung von anderen baden-württembergischen Hochschulen werden anerkannt.
Teilnahmebescheinigung Beratungsgespräch
Für die Bewerbung gelten die üblichen Termine und Fristen. Möglicherweise benötigt die Universität jedoch weitere Informationen, um die absolvierten Fortbildungen anerkennen zu können. Wir raten daher BewerberInnen, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, um offene Fragen vor Ablauf der Bewerbungsfrist klären zu können.
Ansprechpartner:
Herr Volker Brecht (Universität Konstanz, Studentische Abteilung, 78457 Konstanz)
Tel.: 07531/88-5212, E-Mail: volker.brecht@uni-konstanz.de
2. Eignungsprüfung (für sonstige beruflich Qualifizierte)
Beruflich Qualifizierte, die
- eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben
- über eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung verfügen (Ausbildungszeiten werden nicht angerechnet)
- und einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule erbringen
können die Qualifikation für ein Studium in einem ihrer Berufsausbildung und Berufserfahrung fachlich entsprechenden Studiengang durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben.
Eine fachliche Entsprechung von Berufsausbildung, Berufserfahrung und gewähltem Studiengang liegt vor, wenn die wesentlichen Inhalte der Berufsausbildung und der Berufserfahrung der inhaltlichen Ausrichtung des gewählten Studiengangs zugeordnet werden können.
Familienarbeit mit selbstständiger Führung eines Haushaltes und Verantwortung für mindestens eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person kann bei fachlicher Entsprechung mit bis zu zwei Jahren auf die Berufserfahrung angerechnet werden.
Zusätzlich erforderlich ist ein schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule. In der Universität Konstanz führt die Zentralen Studienberatung diese Beratung durch und stellt eine Bescheinigung aus. Die Bescheinigung von anderen baden-württembergischen Hochschulen werden anerkannt.
Teilnahmebescheinigung Beratungsgespräch
Die Eignungsprüfung dient der Feststellung, ob die Person auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Vorkenntnisse, ihrer geistigen Fähigkeiten und Motivation für das Studium in dem gewählten Studiengang geeignet ist.
Die Eignungsprüfung erstreckt sich auf
- eine Aufsichtsarbeit im Fach Deutsch (Aufsatz)
- eine Aufsichtsarbeit im Fach Englisch (Übersetzung in die deutsche Sprache, Textverständnisaufgaben, die in der Fremdsprache Englisch zu verantworten sind),
- eine in Bezug auf den gewählten Studiengang fachspezifische Aufsichtsarbeit.
Die Eignungsprüfung wird im Auftrag der Universitäten in Baden-Württemberg vom Internationalen Studienzentrum der Universität Heidelberg abgenommen. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Die Prüfungsgebühr beträgt 80 Euro.
Der formlose Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 01.02. eines Jahres unter Angabe des angestrebten Studienganges an diejenige Hochschule zu richten, bei der die Aufnahme des Studiums angestrebt wird (Ausschlussfrist).
Dem Antrag ist beizufügen:
- ein tabellarischer Lebenslauf und Angaben über die bisherige schulische Ausbildung, den beruflichen Werdegang und die ausgeübte Berufstätigkeit,
- eine Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg bisher an einer Prüfung nach der Verordnung des Wissenschaftsministeriums über den Zugang Berufstätiger zu einem Studium oder an einer entsprechenden Prüfung in der Bundesrepublik Deutschland teilgenommen wurde oder ob um Zulassung zu einer solchen Prüfung nachgesucht wurde.
Ansprechpartner:
Herr Volker Brecht (Universität Konstanz, Studentische Abteilung, 78457 Konstanz)
Tel.: 07531/88-5212, E-Mail: volker.brecht@uni-konstanz.de
3. Begabtenprüfung (für besonders befähigte Berufstätige)
Zu dieser Prüfung zugelassen wird, wer
- das 25. Lebensjahr vollendet hat,
- nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung mindestens fünf Jahre berufstätig gewesen ist,
- seine Hauptwohnung in Baden-Württemberg hat,
- nach seiner Persönlichkeit, seinen geistigen Fähigkeiten und seinen bisherigen Leistungen für das beabsichtigte Studium besonders geeignet erscheint und eine angemessene, vielseitige Bildung besitzt.
Die Prüfung findet einmal jährlich (im Frühjahr) an einem Regierungspräsidium statt. Anmeldungen sind bis zum 1. August für die Prüfung im darauf folgenden Jahr an das baden-württembergische Kultusministerium zu richten (Schlossplatz 4 70173 Stuttgart;
Ansprechpartnerin:
Frau Cornelia Mayer (Kultusministerium Referate 41/45, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart)
Tel. 0711/279-2824
Nähere Informationen enthält ein Merkblatt des Kultusministeriums.


