Orientierungsverfahren
An allen baden-württembergischen Hochschulen wird zur Bewerbung um einen Studienplatz seit deem Jahr 2011 ein Nachweis über ein Orientierungsverfahren verlangt. Es soll den Studieninteressierten bei der Wahl des richtigen, zu ihnen passenden Studiengangs helfen und so Fehlentscheidungen und spätere Studienabbrüche verhindern.
BewerberInnen für Studiengänge mit Abschluss Bachelor oder Erste juristische Prüfung
Alle BewerberInnen müssen an einem Studienorientierungsverfahren teilnehmen. Solche Verfahren sind z.B.
- der vom baden-württembergischen Wissenschaftsministerium angebotene Selbsttest zur Studienorientierung (was-studiere-ich.de),
- andere allgemeine oder fachspezifische Orientierungstests
- Orientierungs- und Entscheidungstrainings zur Studien- und Berufswahl (z.B. BEST-Seminare in Baden-Württemberg )
- Einzel- und Gruppenberatungen durch die Zentrale Studienberatung oder die Studienfachberatung der Hochschulen oder durch andere qualifizierte Beratungsstellen.
Den BewerbernInnen steht grundsätzlich frei, welches Orientierungsverfahren sie absolvieren wollen. Die Universität Konstanz hat eine Liste der von ihr anerkannten Verfahren zusammengestellt.
Liste der von der Universität anerkannten Studienorientierungsverfahren
Der Nachweis über die Teilnahme am Orientierungsverfahren ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Die Teilnahme an dem Orientierungsverfahren darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als zwei Jahre zurück liegen.
Sonderregelung für den Bachelor-Studiengang Chemie
Für diesen Studiengang wird als Orientierungsverfahren ausschließlich der Informationstag Chemie anerkannt. Der Informationstag wird vom Fachbereich Chemie der Universität Konstanz veranstaltet. Er findet in diesem Jahr am 31.Juli in der Universität (Hörsaal R 611) statt. Eine Einladung wird Bewerbern für den Studiengang nach Abschluss der Online-Bewerbung zusammen mit dem Zulassungsantrag automatisch ausgedruckt.
Nähere Informationen: Homepage Fachbereich Chemie > Studium Chemie > Infos für Studienanfänger
BewerberInnen für Lehramtsstudiengänge
Alle BewerberInnen müssen zwei Orientierungsverfahren absolvieren:
1. Lehrerorientierungstest: Der Selbsttest im Internet ermöglicht es, die persönliche Passung zum Beruf des/der Lehrers/Lehrerin zu überprüfen. Der Nachweis der Testteilnahme ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
2. Orientierungspraktikum: Es umfasst zwei Unterrichtswochen und kann in allgemeinbildenden Gymnasien oder Beruflichen Schulen absolviert werden; ausgeschlossen sind Schulen, die selbst besucht wurden. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Das Praktikum kann jedoch auch noch in den ersten beiden Studiensemestern nachgeholt werden. Der Nachweis muss dann bis spätestens zum Beginn des dritten Semesters eingereicht werden, sonst erlischt die Zulassung zum Studium. Infos und Online-Bewerbung
Test und Praktikum müssen auch Hochschul- bzw. Fachwechsler absolvieren, die zum Wintersemester 2012/13 ein Lehramtsstudium in beiden Hauptfächern im 1. Fachsemester aufnehmen wollen.
Keinen Test und kein Praktikum benötigen Hochschul- bzw. Fachwechsler, wenn sie in mindestens einem der beiden Hauptfächer in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können.
BewerberInnen für Masterstudiengänge
Die Teilnahme an einem Orientierungsverfahren ist nicht erforderlich.


