Die folgenden Informationen richten sich an deutsche StudienbewerberInnen und ausländische StudienbewerberInnen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung („BildungsinländerIn“).
Sie gelten nur für grundständige Studiengänge.
ZweitstudienbewerberIn ist, wer vor Ablauf der Bewerbungsfrist bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und ein zweites grundständiges (nicht: weiterführendes) Studium anschließen will.
Kein Zweitstudienbewerber bzw. keine Zweitstudienbewerberin ist, wer nach dem ersten Hochschulabschluss ein Master-Studium anstrebt.
Das Bewerbungsverfahren entspricht im Wesentlichen dem für Studienanfänger.
Allerdings
- können sich ZweitstudienbewerberInnen nur für einen Studiengang bewerben. Auch in zulassungsbeschränkten Studiengängen ist kein Hilfsantrag möglich;
- muss der Bewerbung zusätzlich eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums beigefügt werden;
- unterscheidet sich das Auswahlverfahren (siehe unten) bei zulassungsbeschränkten Studiengängen von dem für das Erststudium.
Die Bewerbung für das Zweitstudium ist ausschließlich über die Online-Bewerbung der Universität möglich.
Auswahlverfahren
Für ZweitstudienbewerberInnen stehen in zulassungsbeschränkten Studiengängen jeweils 2% der Studienplätze zur Verfügung. Gibt es mehr BewerberInnen als Plätze, so trifft die Universität eine Auswahl. Dabei berechnet sie eine Messzahl aus
- dem Ergebnis des Erststudiums (Examensnote)
- den Gründen für die Aufnahme des Zweitstudiums.
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Erläuterungen zu den einzelnen Gründen und zu ihrer Bewertung enthalten die Richtlinien der Stiftung für Hochschulzulassung (Teil II: Entscheidungskriterien). Die Gründe für das Zweitstudium sind schriftlich darzulegen; das (formlose) Schreiben ist der Bewerbung beizulegen.
Wird das Zweitstudium nach einer Familienphase zum Zwecke der Wiedereingliederung oder des Neueinstiegs in das Berufsleben angestrebt, kann dieser Umstand unabhängig von der Bewertung des Vorhabens und seiner Zuordnung zu einer der vorgenannten Fallgruppen durch Gewährung eines Zuschlags von bis zu 2 Punkten berücksichtigt werden.
Abitur-Durchschnitt, außerschulische Leistungen und Wartezeit spielen im Auswahlverfahren für ein Zweitstudium keine Rolle.


