Einschreibung
Mit der erfolgreichen Bewerbung ("Zulassung") erwirbt der/die StudieninteressentIn ein Anrecht auf einen Studienplatz. Die Aufnahme des Studiums ist jedoch erst nach der Einschreibung ("Immatrikulation") durch die Universität möglich.
Genaue Informationen über Fristen und Ablauf sowie über die noch zu erfüllenden Bedingungen enthält der Zulassungsbescheid oder (bei Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung) die schriftliche Aufforderung zur Immatrikulation.
Deutsche und ausländische StudienbewerberInnen aus EU/EWR-Ländern
Ein persönliches Erscheinen in der Universität ist in der Regel nicht erforderlich. Die Immatrikulation erfolgt durch die MitarbeiterInnen der Studentischen Abteilung, wenn
- die Gebühren und Beiträge, die im Zusammenhang mit dem Studium anfallen, auf das Konto der Universität eingezahlt sind;
- fehlende Unterlagen (z.B. der Nachweis der studentischen Krankenversicherung, siehe unten) nachgereicht wurden;
- sonstige Bedingungen, die an die Einschreibung geknüpft sind, von den BewerberInnen erfüllt wurden.
Ausländische StudienbewerberInnen aus Nicht-EU/EWR-Ländern
Sie müssen für die Einschreibung in der Regel persönlich in der Universität erscheinen. Die Einschreibung findet wenige Wochen vor Vorlesungsbeginn statt. Die Termine werden im Zulassungsbescheid bekannt gegeben.
Sie können erst bei der Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels, der zum Studium an der Universität Konstanz berechtigt, eingeschrieben werden (gilt nicht für SchweizerInnen).
Informationen zu den jeweiligen Einreisebestimmungen
Ausländeramt der Stadt Konstanz
Doktorandinnen und Doktoranden
Für angehende DoktorandInnen, die zu einem Promotionsstudiengang oder zu einem Promotionskolleg der Universität zugelassen sind, ist die Immatrikulation verpflichtend; andere DoktorandInnen können sich (freiwillig) einschreiben. Die Einschreibung von DoktorandInnen läuft nach eigenen Regeln ab. Sie wird von der Studentischen Abteilung der Universität vorgenommen. Informationen und Antragsformulare gibt es
- für deutsche DoktorandInnen: bei Volker Brecht (Raum D 415, Tel. +49(0)7531/88-5212, volker.brecht@uni-konstanz.de) Sprechzeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr)
- für ausländische DoktorandInnen: bei Lora Schlothauer (Raum D 439, Tel. +49(0)7531/88-2468, interstudis@uni-konstanz.de, Sprechzeiten Mo-Fr 10-12 Uhr)
Keine Einschreibung ohne studentische Krankenversicherung!
Der Nachweis einer studentischen Krankenversicherung ist eine wichtige Voraussetzung für die Immatrikulation von Studierenden (§ 254 SGB V). Befreiungen von der Versicherungspflicht sind unter bestimmten Bedingungen (z.B. Versicherung über die Eltern, Privatversicherung) möglich. Eine Bescheinigung über die Befreiung wird von der Universität als Ersatz für den Versicherungsnachweis akzeptiert. Sie wird auf Antrag von allen gesetzlichen Krankenkassen ausgestellt.
Merkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten
Nach der Einschreibung
Nach erfolgter Immatrikulation erhalten die neuen Studierenden von der Universität ein sogenanntes "Datenkontrollblatt" mit Studienbescheinigungen für Anträge auf BAFöG, Kindergeld usw. Das Datenkontrollbaltt wird entweder per Post zugeschickt oder in der Universität ausgegeben.
Ihren Studierendenausweis, der zugleich Bibliotheksausweis ist, können die Studienanfänger dann zum Semesterbeginn persönlich in der Universität abholen.


