Prüfungsordnungen
Das Studium wird in der Regel durch eine akademische Abschlussprüfung (z.B. Bachelor-, Master-, Magister- oder Diplomprüfung) oder eine staatliche Prüfung (Lehramtsprüfung oder Juristisches Staatsexamen) abgelegt. Dabei beinhaltet jeder grundständige Studiengang, der zu einem Abschluss führt, das Ablegen einer Orientierungsprüfung. Diplomvor- oder Zwischenprüfungen finden in Studiengängen mit einer Regelstudienzeit von mindestens 3 Jahren statt (vgl. § 32 Abs. 1 Landeshochschulgesetz (LHG). Die am Ende eines Studiums abzulegende Prüfung (z.B. Bachelor- oder Diplomprüfung) dient der Feststellung, ob die/der Studierende die Zusammenhänge des Faches überblickt, die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse besitzt. Näheres ist den u.a. Prüfungsordnungen zu entnehmen.
Orientierungsprüfung
Zwischenprüfung
(Lehramt WPO 2001; Studienbeginn bis SS 2010)
Bachelorprüfung
Masterprüfung
Magisterprüfung
Diplomprüfung
Studien- und Prüfungsordnung für die Gymnasiallehramtsstudiengänge
(inkl. Zwischenprüfung, GymPO-I 2009; Studienbeginn ab WS 10/11)
Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
(Wissenschaftliche Prüfung, WPO 2001 und GymPO-I 2009)
Erste juristische Prüfung
Promotion
Habilitation


