Diplomprüfung
Die Diplomprüfung, deren Regelstudienzeit zwischen 8 und 10 Semestern liegt, bildet einen berufsqualifizierten Abschluss des Diplomstudiums. Durch die Diplomprüfung soll festgestellt werden, ob die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Qualifikationen erworben sind, die Zusammenhänge des Faches überblickt werden und die Fähigkeit vorhanden ist, nach wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen selbstständig zu arbeiten. Nach erfolgreich abgeschlossener Diplomprüfung wird der Diplomgrad unter Angabe der Fachrichtung verliehen.
Diplomprüfungsordnungen
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Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass jeweils nur die neuesten Versionen der Prüfungsordnungen einschließlich der aktuellsten Änderungen aufgeführt sind. Alte Prüfungsordnungsversionen sind im Archiv einsehbar. In speziellen prüfungsrechtlichen Angelegenheiten, die Ihre Prüfungsordnung betreffen, wenden Sie sich bitte entweder an die zuständigen Fachbereiche (dortige Studienberatung) oder an die zuständigen Mitarbeiter des Zentralen Prüfungsamtes.
Mathematische Finanzökonomie C1.9
(in der Fassung vom 3. August 2000 einschl. aller Änderungen bis zum 27. Juli 2007)
Psychologie C1.4
(in der Fassung vom 27. September 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 8. Februar 2012)


