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Habilitation

Die Habilitation ist die Anerkennung einer besonderen Befähigung für Forschung und Lehre in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet und bildet die Voraussetzung für die Verleihung der selbständigen Lehrbefugnis für ein wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet, mit welchem das Recht zur Führung der Bezeichnung "Privatdozent" bzw. "Privatdozentin" verbunden ist. Dabei ist die Habilitation nur in den Fächern oder Fachgebieten möglich, die an der Universität Konstanz in Forschung und Lehre ausreichend breit vertreten sind.

 

Habilitationsordnung

Hier können Sie die Habilitationsordnung im PDF-Format (Adobe Acrobat Reader wird benötigt) downloaden.

Habilitationsordnung der Universität Konstanz H1.0 (37KB)