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Magisterprüfung

Die Magisterprüfung, deren Regelstudienzeit 9 Semester beträgt, bildet einen berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Sie wird entweder in zwei Hauptfächern oder einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Durch die Magisterprüfung soll festgestellt werden, ob die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Qualifikationen erworben wurden, die Zusammenhänge der Fächer überblickt werden und die Fähigkeit vorhanden ist, nach wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen selbstständig zu arbeiten. Nach bestandener Magisterprüfung wird der akademische Grad "Magister Artium" bzw. "Magistra Artium" verliehen.

 

Magisterprüfungsordnungen

Sie können hier die Magisterprüfungsordnungen im PDF-Format (Adobe Acrobat Reader wird benötigt) downloaden.

(Rahmen)-ordnung für die Magisterprüfung an der Universität Konstanz (B 1.0)

Prüfungsordnung für den Magister-Aufbaustudiengang an der Juristischen Fakultät für außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes graduierte Juristen (B 2.0)

 

Anhänge zur Ordnung für die Magisterprüfung

Geschichte (Haupt- u. Nebenfach) B1.9

Informatik (Nebenfach) B1.12

Literaturwissenschaftliche Fächer (Haupt- u. Nebenfach)
einschließlich Kunst- und Medienwisschenschaft (Nebenfach) / Seite 23 B1.10

Mathematik (Nebenfach) B1.1

Philosophie (Haupt- u. Nebenfach) B1.8

Politikwissenschaft (Haupt- u. Nebenfach) B1.4

Rechtswissenschaft (Nebenfach) B1.5

Soziologie (Haupt- u. Nebenfach) B1.3

Sprachwissenschaftliche Fächer (Haupt- u. Nebenfach) B1.11

Statistik (Nebenfach) B1.7

Volkswirtschaftslehre (Nebenfach) B1.6