Magisterprüfung
Die Magisterprüfung, deren Regelstudienzeit 9 Semester beträgt, bildet einen berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Sie wird entweder in zwei Hauptfächern oder einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Durch die Magisterprüfung soll festgestellt werden, ob die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Qualifikationen erworben wurden, die Zusammenhänge der Fächer überblickt werden und die Fähigkeit vorhanden ist, nach wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen selbstständig zu arbeiten. Nach bestandener Magisterprüfung wird der akademische Grad "Magister Artium" bzw. "Magistra Artium" verliehen.
Magisterprüfungsordnungen
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(Rahmen)-ordnung für die Magisterprüfung an der Universität Konstanz (B 1.0)
Anhänge zur Ordnung für die Magisterprüfung
Geschichte (Haupt- u. Nebenfach) B1.9
Philosophie (Haupt- u. Nebenfach) B1.8
Politikwissenschaft (Haupt- u. Nebenfach) B1.4
Rechtswissenschaft (Nebenfach) B1.5
Soziologie (Haupt- u. Nebenfach) B1.3


