Magisterprüfung

Die Magisterstudiengänge, deren Regelstudienzeit neun Semester beträgt, führen zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. Die Magisterprüfung wird entweder in zwei Hauptfächern oder einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Dadurch soll festgestellt werden, ob die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Qualifikationen erworben wurden, die Zusammenhänge der Fächer überblickt werden und die Fähigkeit vorhanden ist, nach wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen selbstständig zu arbeiten. Nach bestandener Magisterprüfung wird der akademische Grad „Magister Artium“ bzw. „Magistra Artium“ verliehen.

Magisterprüfungsordnungen

Sie können hier die Magisterprüfungsordnungen im PDF-Format (Adobe Acrobat Reader wird benötigt) downloaden.

Magisterprüfungsordnungen
Sie können hier die Magisterprüfungsordnungen der Universität Konstanz einsehen.

Anhänge zur Magisterprüfungsordnung
Sie können hier Anhänge zur Magisterprüfungsordnung (unter anderem die Prüfungsbestimmungen der einzelnen Fächer) einsehen.

Hinweis

Bei den nachstehend aufgeführten Magisterstudiengängen handelt es sich um auslaufende Studiengänge; es werden keine Studierenden mehr in diese Studiengänge aufgenommen, Ausnahme: Magister-Aufbaustudiengang LL.M. Rechtswissenschaft.