Orientierungsprüfung
Die Orientierungsprüfung ist ein vorgezogener Teil der Zwischenprüfung und ist von den Studierenden spätestens im 3. Fachsemester abzulegen. Die Orientierungsprüfung dient primär der Orientierung von Studierenden, ob ihrerseits die richtige Studienwahl getroffen wurde. Die Durchführung der Orientierungsprüfung obliegt den jeweils zuständigen Fachbereichen.


