Promotion
Durch die Promotion wird die Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit nachgewiesen.
Die Universität Konstanz verleiht im Wege ordentlicher Promotion mit abschließender Prüfung gemäß den Fachspezifischen Regelungen den nachfolgenden akademischen Grad:
- Doktor der Naturwissenschaften: Doctor rerum naturalium (Dr.rer.nat.)
- Doktor der Sozialwissenschaften: Doctor rerum socialium (Dr.rer.soc.)
- Doktor der Wirtschaftswissenschaften: Doctor rerum politicarum (Dr.rer.pol.)
- Doktor der Rechtswissenschaft: Doctor juris (Dr.jur.)
- Doktor der Philosophie: Doctor philosophiae (Dr.phil.)
- Doktor der Ingenieurwissenschaften (Dr.ing.)
- oder eines "Doctor of Philosophy" (Ph.D.)
- Die Universität Konstanz kann die genannten Doktorgrade auch ehrenhalber (honoris causa, h.c.) verleihen.
Weitere Informationen zur Promotion
Promotionsordnung
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