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Gasthörerstudium

Wenn Sie einzelne Lehrveranstaltungen besuchen möchten, ohne deshalb gleich ein reguläres Studium mit Abschlussziel aufnehmen zu müssen, können wir Sie im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten auf Antrag als GasthörerIn eintragen. Ein Nachweis der Hochschulreife ist in diesem Fall nicht erforderlich. Sie müssen lediglich einen Antrag auf Zulassung als GasthörerIn stellen und eine Gasthörergebühr zahlen. Diese Gebühr beträgt derzeit 50,- Euro pro Semester und Person. Der Antrag sollte vor Beginn der Vorlesungszeit beim Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) eingehen.

Allerdings stehen den GasthörernInnen nicht ohne weiteres alle Lehrveranstaltungen offen. Für zulassungsbeschränkte Fächer und für Sprachkurse muss vorher die Zustimmung des Fachbereichs bzw. Sprachlehrinstituts eingeholt werden.

GasthörerInnen haben weder einen Studierendenstatus noch dürfen Sie irgendwelche Prüfungen ablegen (§ 64 Abs. 1 Landeshochschulgesetz).

Lehrveranstaltungen (LSF)


Antrag auf Zulassung als GasthörerIn

FachbereichsreferentenInnen für genehmigungspflichtige Fächer

Verwaltungsgebührensatzung der Universität Konstanz

 

Kontakt:

Universität Konstanz
Studentische Abteilung
Studierenden-Service-Zentrum
Universitätsstraße 10
D-78464 Konstanz (Germany)

Öffnungszeiten des SSZ:
Montag - Donnerstag   9.30 - 14.00 Uhr
Freitag                      9.30 - 13.00 Uhr

Telefon: 0049 (0)7531 / 88-5155
Fax: 0049 (0)7531 / 88-4138
ssz(at)uni-konstanz.de

www.ssz.uni-konstanz.de