Die Promotion ...
... ist die forschungsorientierte Vertiefung oder Ergänzung eines bereits abgeschlossenen Hochschulstudiums mit dem Ziel, einen selbständigen Beitrag zur Forschung zu leisten und auf diese Weise eine erhöhte Fähigkeit zur wissenschaftlichen Argumentation zu erwerben. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Promotion wird schließlich der Doktortitel mit dem Zusatz der entsprechenden Fachrichtung (z.B. Dr. jur.) verliehen.
Wer die Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsverfahren erfüllt, kann unter Angabe des in Aussicht genommenen Themas und des gewünschten Betreuers bzw. der gewünschten Betreuerin beim zuständigen Fachbereich der Universität Konstanz die Annahme als DoktorandIn beantragen. Den dafür erforderlichen Antrag finden Sie hier.
Nach den Bestimmungen der Promotionsordnung der Universität Konstanz sind DoktorandenInnen zur Immatrikulation verpflichtet, wenn sie einen Promotionsstudiengang oder ein Promotionskolleg absolvieren. Diese Immatrikulationsverpflichtung ist aus dem Bescheid über die Annahme als DoktorandIn ersichtlich. Andere Personen, die eine Doktorarbeit anfertigen und als DoktorandInnen angenommen worden sind, können auf Antrag immatrikuliert werden. Die Immatrikulation erfolgt unabhängig von einem studienbegleitenden Arbeitsverhältnis für die Dauer des Promotionsverfahrens, längstens jedoch bis zum Ablauf der Höchstdauer von fünf Jahren (§ 1 Abs. 5 der Promotionsordnung der Universität Konstanz).
Spezielle Formen des Promotionsstudiums bietet die Universität Konstanz als Promotionsstudium in Graduiertenkollegs bzw. Promotionskollegs an.
Die Zulassung zur Promotion setzt den erfolgreichen Abschluss
- eines Master-Studienganges,
- eines mindestens vierjährigen Studienganges an einer Universität, Kunsthochschule oder Pädagogischen Hochschule oder
- eines postgradualen Studienganges an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule
voraus.
Weitere Informationen über Voraussetzungen und den Ablauf einer Promotion enthält die Promotionsordnung der Universität Konstanz.
Darüber hinaus können auch besonders qualifizierte AbsolventenInnen von (Fach-)Hochschulen, der Dualen Hochschule (ehemalige Berufsakademien) und von der Württembergischen Notarakademie promovieren (§ 3 Abs. 4 der Promotionsordnung der Universität Konstanz). Sie müssen jedoch zuvor ein besonderes Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. Hinweise dazu enthalten die fachspezifischen Regelungen der Promotionsordnung.
Weitere Informationen über die Promotion an der Universität Konstanz mit Hinweisen zur Promotionsentscheidung und Angaben zu den Qualifizierungsvoraussetzungen, den Promotionsmöglichkeiten sowie den Verfahrensschritten finden Sie hier.
Broschüre "Promotion an der Universität Konstanz"
Promotionsordnung der Universität Konstanz
Wichtige Hinweise zum Promotionsverfahren
Promotions-Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) und andere Möglichkeiten
Ansprechpartner / Kontakt:
Universität Konstanz
Studentische Abteilung
Herr Volker Brecht
D-78457 Konstanz
Tel.: 07531/88-5212
Sprechzeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr
Volker.Brecht(at)uni-konstanz.de


