Studiengebühren
Der baden-württembergische Landtag hat am 21.12.2011 die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren zum Sommersemester 2012 beschlossen. Details dazu finden Sie auf den Seiten des Landesportals Baden-Württemberg.
In Baden-Württemberg wurden im Zeitraum vom Sommersemester 2007 bis einschließlich Wintersemester 2011/12 allgemeine Studiengebühren erhoben. Alle Studierenden an einer staatlichen baden-württembergischen Hochschule, die ein grundständiges Studium oder ein konsekutives Master-Studium absolvierten bzw. absolvieren, zahlten pro Semester 500,- Euro Studiengebühren. Die Einnahmen aus den Studiengebühren wurden und werden zur Verbesserung der Studienbedingungen und der Qualität des Lehrangebots eingesetzt.
Für Studierende, die ein nicht-konsekutives Master-Studium oder einen anderen postgradualen Studiengang absolvieren, gibt es nach wie vor jeweils spezielle Studiengebühren in Höhe von 500,- Euro je Semester.
Ausnahmen von der Studiengebührenpflicht gab es für Urlaubssemester sowie für obligatorische Auslands- und Praxissemester, die Bestandteil der Regelstudienzeit sind. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. DoktorandenInnen zahlten keine Studiengebühren.
In bestimmten Fällen konnten Studierende auch Befreiungen von den Studiengebühren erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Grundsätzlich befreit waren ausländische Studierende, die im Rahmen von Austauschprogrammen oder anderen Hochschulkooperationen in Konstanz studieren.
Zur Finanzierung der allgemeinen Studiengebühren hatten Studierende und StudienbewerberInnen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllten, einen Anspruch auf ein Darlehen von der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), unabhängig von der Wahl des Studienfachs und des Einkommens der Eltern. Es muss erst zwei Jahre nach Abschluss des Studiums zurückbezahlt werden, und nur dann, wenn ein bestimmtes Einkommen erreicht worden ist. Weitere Informationen zum Darlehen finden Sie hier. Unabhängig davon konnten und können Studierende und StudienbewerberInnen bei anderen Banken zinsgünstige Studienkredite erhalten.
Die Verpflichtung zur Zahlung von Studiengebühren erfolgte über einen Gebührenbescheid. Er galt für die gesamte Dauer des Studiums an der Universität Konstanz. Sie wurden zusammen mit dem Verwaltungskostenbeitrag und dem Beitrag für das Studentenwerk erhoben. Studierende, die bereits zum Zeitpunkt der Einführung von Studiengebühren immatrikuliert waren, wurden separat angeschrieben. StudienbewerberInnen späterer Semester erhielten den Gebührenbescheid zusammen mit ihrer Zulassung zum Studium.



