Prüfungsordnungen

Eine akademische Abschlussprüfung (z. B. Bachelor-, Master-, Magister- oder Diplomprüfung) oder eine staatliche Prüfung (Lehramtsprüfung oder Juristisches Staatsexamen) schließt ein Studium ab. Die Abschlussprüfung dient der Feststellung, ob die Studierenden die Zusammenhänge des Faches für den Übergang in den Beruf überblicken und die Fähigkeit besitzen, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden. Dabei bilden die Prüfungsordnungen die Rechtsgrundlage für Ihr Studium.

Promotion und Habilitation