Studieren an der Universität Konstanz bedeutet...
• überschaubare Studierendenzahlen
• kurze Wege auf einem Campus im Grünen
• ein ausgewähltes Studienangebot
• gute Lern- und Arbeitsbedingungen
• ein modernes Studiensystem
• exzellente Lehre aus exzellenter Forschung
• eine internationale Atmosphäre
• Zeit und Raum für Bildung, Kultur und Sport
Studieninteressenten
Bewerbungen für das Sommersemester 2012
Ab sofort sind Bewerbungen für alle Studiengänge mit Studienbeginn im Sommersemester möglich.
Neu im Studienangebot ist der Masterstudiengang Gymnasiales Lehramt Physik. Er eröffnet BachelorabsolventInnen der Physik die Möglichkeit, in zwei Jahren die Befähigung für das Lehramt am Gymnasium zu erwerben.
Bewerbungen für das Wintersemester 2012/13
Ab sofort sind Bewerbungen für die Master-Studiengänge möglich, deren Bewerbungsfrist bereits im April oder Mai 2012 endet.
Studierende
Allgemeine Studiengebühren: Ab Sommersemester 2012 abgeschafft!
Der baden-württembergische Landtag hat am 21.12.2011 das Gesetz zur Abschaffung und Kompensation der allgemeinen Studiengebühren (Studiengebührenabschaffungsgesetz - StuGebAbschG) verabschiedet.
Bislang mussten die Studierenden für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge pro Semester 500,- Euro bezahlen. Diese Gebühren wurden letztmals zum Wintersemester 2011/12 erhoben. Ab Sommersemester 2012 sind sie abgeschafft. Zum Ausgleich der ausfallenden Gebühren will das Land Baden-Württemberg den Hochschulen ab dem Sommersemester 2012 auf Basis der bisherigen Einnahmen eine jährliche Kompensation zahlen; diese soll an die Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst werden.
Bei den so genannten nicht-konsekutiven Master- und anderen postgradualen Studiengängen bleibt es nach dem StuGebAbschG allerdings bei der bestehenden Rechtslage. Studierende dieser Studiengänge müssen nach wie vor und auf unbestimmte Zeit im Rahmen der Fortsetzung ihres Studiums spezielle Studiengebühren in Höhe von 500,- Euro entrichten.
Rückmeldung zum Sommersemester 2012
Die Abgabe der Erklärung zur Fortsetzung des Studiums (Rückmeldung) für das kommende Sommersemester 2012 erfolgt im Zeitraum vom 16.01.2012 bis zum 15.02.2012. Diese Erklärung wird durch die fristgerechte Zahlung des fälligen Betrages abgegeben. Studierende müssen dafür in der Regel 98,- Euro bezahlen.
Für die Zahlung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Zahlung per Lastschrift (unter Verwendung einer TAN für die Ermächtigung zum einmaligen Bankeinzug) oder
- Zahlung per Überweisung (unter Angabe eines bestimmten 12-stelligen Verwendungszwecks)
Sie erreichen die richtige Seite zur Fortsetzung des Studiums hier.


