Studieren an der Universität Konstanz bedeutet ...
• überschaubare Studierendenzahlen
• kurze Wege auf einem Campus im Grünen
• ein ausgewähltes Studienangebot
• gute Lern- und Arbeitsbedingungen
• ein modernes Studiensystem
• exzellente Lehre aus exzellenter Forschung
• eine internationale Atmosphäre
• Zeit und Raum für Bildung, Kultur und Sport
Studieninteressierte
Bewerbungen für das Wintersemester 2012/13
Ab sofort sind Bewerbungen für alle grundständigen Studiengänge und für die meisten Master-Studiengänge möglich.
Wichtig: Teilnahme an einem Orientierungsverfahren obligatorisch
Alle BewerberInnen für ein grundständiges Studium (Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor, Lehramt an Gymnasien und Erste juristische Prüfung) müssen an einem Orientierungsverfahren teilnehmen. Ohne den Nachweis über die Teilnahme ist eine Zulasung zum Studium nicht möglich.
Studierende
Neue Lehrzeiten
Mit Beginn des Sommersemesters 2012 gelten an der Universität neue Lehrzeiten. Die Pausen zwischen den Lehrveranstaltungen wurden von 30 auf 15 Minuten verkürzt. Durch die neue Taktung können von Montag bis Freitag zwischen 8:15 Uhr und 20:15 Uhr täglich sieben statt sechs Veranstaltungen in einem Hörsaal, Labor oder Seminarraum stattfinden. Diese Maßnahme soll verhindern helfen, dass es aufgrund steigender Studierendenzahlen zu einer Überbuchung von Lehrräumen kommt.
Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren zum Sommersemester 2012
Der baden-württembergische Landtag hat am 21.12.2011 das Gesetz zur Abschaffung und Kompensation der allgemeinen Studiengebühren (Studiengebührenabschaffungsgesetz - StuGebAbschG) verabschiedet.
Bislang mussten die Studierenden für grundständige Studiengänge und konsekutive Master-Studiengänge pro Semester 500,- Euro bezahlen. Diese Gebühren wurden letztmals zum Wintersemester 2011/12 erhoben. Ab Sommersemester 2012 sind sie abgeschafft. Zum Ausgleich der ausfallenden Gebühren will das Land Baden-Württemberg den Hochschulen ab dem Sommersemester 2012 auf Basis der bisherigen Einnahmen eine jährliche Kompensation zahlen; diese soll an die Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst werden.
Bei den so genannten nicht-konsekutiven Master- und anderen postgradualen Studiengängen bleibt es nach dem StuGebAbschG allerdings bei der bestehenden Rechtslage. Studierende dieser Studiengänge müssen nach wie vor und auf unbestimmte Zeit im Rahmen der Fortsetzung ihres Studiums spezielle Studiengebühren in Höhe von 500,- Euro entrichten.
Geänderte Beitragsordnung von Seezeit Studentenwerk Bodensee ab Wintersemester 2012/13
Der Verwaltungsrat von Seezeit Studentenwerk Bodensee hat in seiner Sitzung vom 12.12.2011 eine neue Beitragsordnung beschlossen. Sie wird in dieser Form erstmals zum Wintersemester 2012/13 gelten. Eine wesentliche Neuerung darin ist, dass die Beitragspflicht nun auch für beurlaubte Studierende und für Studierende in Praxissemestern uneingeschränkt gilt (siehe § 1 Nr. 2). Das heißt es gibt ab dem Wintersemester 2012/13 auch keine diesbezüglichen Erstattungsmöglichkeiten mehr.
Wir bitten Sie dies bei Ihrer weiteren Studienplanung entsprechend zu berücksichtigen. Nähere Informationen finden Sie hier (Homepage von Seezeit). Darüber hinaus steht Ihnen auch das Service Center von Seezeit auf Ebene A5 (neben dem Campus-Café) für Fragen gerne zur Verfügung.
Ausblick:
Die Landesregierung von Baden-Württemberg plant die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft. Das entsprechende Gesetz soll noch im Sommer 2012 in Kraft treten.
Bewerbung, Zulassung und Einschreibung
Studierenden-Service-Zentrum (SSZ)
Informationen des Zentralen Prüfungsamtes
Informationen zum Deutschlandstipendium an der Universität Konstanz
Informationen zur Sanierung der Bibliothek
Informationen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg


