Masterprüfung

Die Masterprüfung bildet einen weiteren Abschluss eines Hochschulstudiums, dessen Regelstudienzeit an der Universität Konstanz je nach Studiengang 2 oder 4 Semester beträgt. Masterstudiengänge bauen auf dem ersten Hochschulabschluss fachlich auf, erweitern erworbene Kompetenzen, gegebenenfalls unter Einbeziehung berufspraktischer Erfahrungen. Masterstudiengänge sind je nach Profiltyp „stärker anwendungsorientiert” oder „stärker forschungsorientiert”. Grundsätzlich berechtigen erfolgreiche Masterabschlüsse zur Promotion. Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Universität Konstanz den akademischen Grad „Master of Science” bzw. „Master of Arts”.

Masterprüfungsordnungen

Sie können hier die Masterprüfungsordnungen im PDF-Format (Adobe Acrobat Reader wird benötigt) downloaden.

Masterprüfungsordnungen für die mathematisch- naturwissenschaftliche Sektion und die Sektion Politik - Recht - Wirtschaft - sowie für die Masterstudiengänge Sport Science und Frühe Kindheit
Sie können hier die Masterprüfungsordnungen der mathematisch- naturwissenschaftlichen Sektion und der Sektion Politik - Recht - Wirtschaft - sowie für die Masterstudiengänge Sport Science und Frühe Kindheit einsehen. 

Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Masterstudiengänge
Sie können hier die Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Masterstudiengänge und ihre Anlagen (unter anderem die Prüfungsbestimmungen der einzelnen Fächer) einsehen.

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass jeweils nur die neuesten Versionen der Prüfungsordnungen einschließlich der aktuellsten Änderungen aufgeführt sind. Alte Prüfungsordnungsversionen sind im Archiv einsehbar. In speziellen prüfungsrechtlichen Angelegenheiten, die Ihre Prüfungsordnung betreffen, wenden Sie sich bitte entweder an die zuständigen Fachbereiche (dortige Studienberatung) oder an die zuständigen Mitarbeiter des Zentralen Prüfungsamtes.